Die BAFA ist das Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle und vergibt Förderungen für Energieberatungen. Diese Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) bringt Geld für qualifizierte Energieberatungen. In erster Linie sollen Energie und Treibhausgase eingespart werden. Deutschland möchte nämlich bis 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand erreichen.
Die geförderte Energieberatung hilft Immobilienbesitzern. Sie zeigt einen sinnvollen Weg, wie die Energieeffizienz des Wohngebäudes verbessert werden kann. Die Förderung kann über das Online-Portal der BAFA durch einen zugelassenen Energieberater beantragt werden. Der Zuschuss aus dieser Förderung, wird direkt an den durchführenden Energieberater ausbezahlt.
Ablauf der BAFA Energieberatung
Der Energieberater ermittelt in erster Linie den energetischen Zustand des Gebäudes vor Ort. Aufgrund der gewonnen Erkenntnisse, erstellt er ein passendes Konzept zur Sanierung. Dabei handelt es sich um einen Vorschlag, wie das Wohnhaus modernisiert werden kann, um den Energiebedarf zu senken.
Der Energieberater berät Sie auch darüber, welche Fördermittel zur Umsetzung zur Verfügung stehen. In einem schriftlichen Energieberatungsbericht werden alle Informationen und Ergebnisse zusammengefasst. Der Energieberater händigt Ihnen diese Unterlage im erklärenden Abschlussgespräch aus. Der BAFA Energieberater darf Ihnen nur eine um den Zuschuss verminderte Rechnung ausstellen.
Weiterführende Förderung: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude kann bei der sofortigen Gesamtsanierung von Gebäuden beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, ein energieeffizientes Gebäude herzustellen. Dafür ist ein detailliertes Sanierungskonzept erforderlich.
Konzepterstellung des BAFA Energieberaters
Im Zuge einer geförderten Energieberatung können Sie sich deshalb zwischen zwei Formen entscheiden:
- die Darstellung der gesamten sofortigen Sanierung zu einem BEG-Effizienzhaus, oder
- eine Schritt-für-Schritt Sanierung des Gebäudes über einen längeren Zeitraum. Das Konzept umfasst alle aufeinander abgestimmten Maßnahmen, um den Primärenergiebedarf soweit es möglich ist zu senken.
Bei der Erstellung des Sanierungskonzept können bis zu einem bestimmten Umfang auch ihre persönlichen Verhältnisse und Wünsche berücksichtigt werden.
Was ist ein iSFP individueller Sanierungsfahrplan?
Der iSFP, kurz für individueller Sanierungsfahrplan, ist ein neu entwickeltes Beratungsinstrument. Es verhilft zu mehr Übersicht und Anschaulichkeit der empfohlenen Sanierungsmaßnahmen. Das Design und die Struktur sind standardisiert. Es spielt hierbei keine Rolle, ob Sie die Sanierung in einem Zuge oder über einen längeren Zeitraum durchführen. Bitten Sie einfach Ihren ausführenden Energieberater, die Maßnahmen in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans darzustellen. Der energetische Ausgangszustand Ihres Gebäudes wird hier farblich Visualisiert. Weiters hilft die Darstellung, sich die Verbesserung des Gebäudes besser vorzustellen.
Achtung: Verwechseln Sie den iSFP nicht mit dem Gebäudeenergieausweis!
Für eine sinnvolle Sanierungsentscheidung ist ein Gebäudeenergieausweis kaum geeignet. Die vom Bund geförderte Energieberatung für die Ausstellung eines Gebäudeenergieausweises unterscheidet sich von der BAFA-Energieberatung und dem individuellen Sanierungsfahrplan.
Zielgruppen der BAFA-Energieberatung
Die Förderung für eine BAFA-Energieberatung richtet sich an diese Personen:
- Eigentümer von Wohngebäuden
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Nießbrauchsberechtigte
- Mieter und Pächter
Welche Fördervoraussetzungen sind zu erfüllen?
Eine BAFA effiziente Energieberatung wird gefördert, wenn
- das Wohngebäude in Deutschland steht,
- der Bauantrag für das Gebäude mindestens zehn Jahre alt ist,
- das Gebäude überwiegend zum Wohnen genutzt wird.
Wieviel groß ist die Förderhöhe der BAFA?
Im Zuge einer BAFA Energieberatung kann ein Zuschuss von 80% des zuwendungsfähigen Beratungshonorars gegeben werden. Die Obergrenze beträgt hier allerdings 1.300,– Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Handelt es sich um Gebäude mit mindestens drei Wohneinheiten, steigt die Obergrenze auf 1.700,– Euro.
Außerdem gibt es noch einen Zuschuss von maximal 500 Euro für zusätzliche Erläuterungen eines Energieberatungsberichts. Diese sind oft bei Wohnungseigentümerversammlungen oder Beiratssitzungen erforderlich.
Das BAFA Förderverfahren:
- Energieberater beauftragen, dieser stellt einen Zuschussantrag für das Wohngebäude. Er erhält einen Förderbescheid.
- Beratung durchführen innerhalb von 9 Monaten. Innerhalb dieser Zeit muss ebenfalls der Energieberatungsbericht übergeben und erläutert werden. Abschließend darf der Energieberater eine um die Förderung verminderte Rechnung ausstellen. Das Erörterungsgespräch darf auch mit Ihrem Einverständnis telefonisch erfolgen.
- Unterzeichnung einer Verwendungsnachweiserklärung. Diese muss der Energieberater gemeinsam mit der Rechnung und dem Bericht dem BAFA einreichen. Nach erfolgter Prüfung wird der Zuschuss an den zugelassenen Energieberater ausbezahlt.
Wo findet man zugelassene BAFA Energieberater?
Sie suchen einen BAFA Energieberater wie es die symbiotherm Unternehmensberatung war? Auf der sogenannten „Energieeffizienz-Expertenliste“ finden Sie alle zugelassenen BAFA Energieberater. Diese können im Rahmen des Förderprogramms “Energieberatung Wohngebäude” Anträge an die BAFA stellen.